Pflegedienstleitung

Pflegedienstleitung

Pflegedienstleiter steuern eine Einrichtung oder einen Bereich in der Kranken-, Alten- oder Kinderkrankenpflege einschließlich Personalmanagement, Budgetplanung und -überwachung und tragen Verantwortung für Qualitätssicherung und -entwicklung. Es geht hierbei um eine berufliche Weiterbildung an staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen des Gesundheitswesens. Die Dauer der Weiterbildung beträgt je nach Bildungsangebot bis zu zwei Jahre. Eine geschützte Weiterbildungsbezeichnung dafür ist Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege. In Krankenhäusern wird synonym die Bezeichnung Pflegedirektor oder -direktion verwendet. Sie finden ihre Beschäftigung in Krankenhäusern und Kliniken, Pflegeheimen oder -einrichtungen und bei ambulanten sozialen Diensten, wie z.B. Pflegediensten. Die Pflegedienstleitung (PDL) ist in der Regel eine fachlich qualifizierte Person, die Führungsaufgaben für das gesamte angestellte Pflegepersonal wahrnimmt. Die PDL kann auch ein aus mehreren Personen bestehendes Leitungsteam sein. Der PDL obliegen verwaltende und organisatorische Aufgaben, wie z. B. Personalplanung, Organisation der Dienstpläne und Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsstandards. Die Verantwortung für den Behandlungsprozess trägt jedoch nach der gängigen Rechtsprechung der Arzt, da es bei der Behandlung keinen arztfreien Bereich geben darf. Funktional ist die Pflegedienstleitung dem mittleren Management zuzuordnen. Sie ist Bindeglied zwischen pflegerischer Stationsleitung und Geschäftsführung. Sie ist gegenüber den direkt ihr unterstellten Mitarbeitenden weisungsbefugt. Hierzu zählen die Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, Ergo- und Physiotherapeuten, Praktikanten, Bundesfreiwilligendienstleistende und alle anderen Mitarbeiter, die pflegerisch mitwirken. Häufig verantwortet die PDL die gesamte Personalplanung und -steuerung ihres Pflegebereichs. Dazu gehören die Personalbedarfsplanung und Personalförderung. Nicht überall kann die PDL jedoch selbständig Personaleinstellungen beziehungsweise -entlassungen ausüben, sie ist dann jedoch an diesen Entscheidungen in der Regel maßgeblich beteiligt. Auch die Koordination von internen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und mit externen Bildungsträgern, etwa der (Kinder-)Krankenpflegeschule, obliegt der Pflegedienstleitung. Daneben gehört es zu ihren Aufgaben, Dienstpläne, Dienstanweisungen und Arbeitsanordnungen für den Pflegedienst zu erstellen. Neben personalwirtschaftlichen Aufgaben ist die PDL bei der Qualitätssicherung sowie der Kontrolle der Finanzen beteiligt. Im Rahmen der Qualitätssicherung entwickelt sie Pflegekonzepte, setzt Pflegemodelle um und konzipiert Maßnahmen des Qualitätsmanagements. Im Bereich Finanzen und Controlling rechnet sie zum Beispiel Pflegesätze mit den Krankenkassen ab. Darüber hinaus stellt sie Haushaltspläne auf, schreibt Jahresberichte und überwacht das Budget. Die PDL wirkt nach Möglichkeit auch bei der Öffentlichkeitsarbeit ihrer Einrichtung mit. Der Aufgabenbereich der PDL umfasst üblicherweise Kontakte mit den Patienten, ihren Angehörigen, Kunden, Bewohnern, Klienten oder Mitarbeitern, die Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsbereichen des Arbeitgebers und die Kooperation mit anderen externen Dienstleistern, beispielsweise Apotheken, Essen auf Rädern, Ärzten und Therapeuten.

Alternativberufe oder Fachrichtungen in diesem Beruf sind: Altenpflegehelfer, Altenpfleger, Ambulanter Pfleger, Fachaltenpfleger, Fachberater Altenhilfe, Fachkraft Pflegeassistenz, Fachkrankenpfleger, Fachpraktiker für personenbezogene Dienste, Fachpraktiker Service in sozialen Einrichtungen, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer, Kaufmann Gesundheitswesen, Leiter Altenpflegeeinrichtung, Pflegedienstleiter, Pflegefachmann, Pflegemanagement.